Allgemeine Mietbedingungen für
bestehende Domains ohne Projekt

Allgemeine Mietbedingungen (AMB) und Kundeninformationen
Diese Mietbedingungen (AMB) sind Bestandteil unserer AGB


Hinweis:
Bei der Vermietung von bestehenden Domains handelt es sich im rechtlichen Sinne gemäß § 581 BGB um eine Verpachtung.
Wir verwenden in diesen Mietbedingungen der Einfachheit halber trotzdem die Bezeichnungen:
Mietbedingungen  - Miete  - Vermietung  - Mietvertrag  und Mieter.
Es finden die gesetzlichen Regeln des § 581 Abs. 2 BGB Anwendung.



§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1)  Diese Mietbedingungen gelten für über die Website jw-domains.center oder deren Subdomains mit Jens Weber
(nachfolgend „Vermieter”) abgeschlossene Mietverträge über bestehende Domains ohne Projekt.

(2)  Das Angebot richtet sich ausdrücklich und ausschließlich an Unternehmer die im Sinne des § 14 BGB handeln.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.


(3)  Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(4)  Für die Anmietung einer Domain ist ein deutscher Wohnsitz erforderlich.

(5)  Verstöße gegen unsere Mietbedingungen führen zur Sperrung der Domain und/oder fristlosen
Kündigung des Mietvertrages. Im Falle einer durch den Mieter zu vertretenden Vertragskündigung
steht dem Vermieter ein Schadenersatzanspruch für die restliche Vertragslaufzeit zu.

§ 2 Inhalte

(1)  Der Mieter stellt sicher, dass die von ihm oder Dritten auf der Mietdomain zugänglich
gemachten Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen.
Die Pflicht nach Satz 1 betrifft auch Hyperlinks und sonstige Verbindungen auf Webseiten Dritter.

(2)  Der Mieter darf auf der Mietdomain keine Darstellungen jeglicher Form von Gewalt,
rechtswidrige, diffamierende, links- oder rechtsradikale, beleidigende, rassistische,
gewaltverherrlichende, tierquälerische, sowie pornografische(*) Inhalte jeglicher Art veröffentlichen.
(*Ausgenommen hiervon Domains der Kategorie ADULT)

(3)  Für Domains der Kategorie ADULT ist der Mieter verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen,
die es verhindern, dass Minderjährige Zutritt zur Webseite erhalten.
Dies wird vom Vermieter regelmäßig überprüft.
Verstöße führen zur sofortigen Sperrung der Domain und im Wiederholungsfall zur fristlosen
Kündigung des Mietvertrages.

(4)  Dem Mieter ist es nur nach einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter erlaubt,
die Mietdomain für den Betrieb eines Sexshops, Pornoseiten oder ähnlichem zu verwenden.
* Diese Regel findet keine Anwendung auf Domains, die unter der Rubrik ADULT zur Miete angeboten werden.
Diese Domains sind für den Betrieb als Sexshop oder ähnliches bestimmt.

(5)  Dem Mieter ist es ebenfalls nur nach einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter erlaubt,
die Mietdomain zum Betrieb von Glücksspiel-, oder Wett-Seiten jeglicher Art zu verwenden.
In diesem Fall ändern sich die Mietkonditionen.

(6)  Der Vermieter ist berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um allen anwendbaren Gesetzen und
Verwaltungsvorschriften sowie rechtmäßigen Anfragen von Strafverfolgungsbehörden oder
anderer relevanter Behörden zu entsprechen.

(7)  Bei Zuwiderhandlungen gegen § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und/oder Abs. 4 ist der Vermieter berechtigt
einen Schadenersatz in Höhe von mindestens 500,00 € und höchstens 10.000,00 € je Domain geltend zu machen.
Der Mieter ist berechtigt, einen geringeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.

(8)  Bei Zuwiderhandlungen gegen § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und/oder Abs. 4 behält sich der Vermieter
außerdem das Recht zur fristlosen Kündigung und sofortigen Sperrung der Mietdomain vor.

(9)  Unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche verpflichtet sich der Mieter,
den Vermieter von sämtlichen aus einer Zuwiderhandlung gegen § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und/oder Abs. 4
entstehenden Kosten freizustellen. Dies gilt nicht, soweit der Mieter die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat.

(10)  Machen Dritte glaubhaft, dass auf der Domain zugänglich gemachte Inhalte ihre Rechte verletzen, kann der Vermieter
die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
Der Vermieter ist zu einer Sperrung jedoch nicht verpflichtet, bis eine gerichtliche Verfügung hierüber vorliegt.
Der Vermieter ist bis dahin von eventuell entstehenden Schäden dritter freigestellt.

(11)  Der Entgeltanspruch des Vermieters besteht fort, solange aus den in § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3
und/oder Abs. 4 genannten Gründen eine Sperrung anhält.

(12)  Erfolgt eine Sperrung der Domain ohne gerichtliche Verfügung aufgrund von Gründen,
die der Mieter zu vertretenden hat, berechnet der Vermieter den hierdurch entstehenden Aufwand mit 50,00 € bis max. 100,00 €

(13)  Erfolgt die Sperrung der Domain aufgrund einer gerichtlichen Verfügung, die der Mieter zu vertreten hat,
berechnet der Vermieter den hierdurch entstehenden Aufwand mit 150,00 € bis max. 250,00 €.

(14)  Die Entsperrung der Domain erfolgt erst nach vollständiger Beseitigung der Sperrgründe,
und vollständigem Ausgleich der entstandenen Kosten.



§ 3 Nutzungsrecht

(1)  Der Mieter ist berechtigt, die Mietdomain für eigene Zwecke zu nutzen.

(2)  Der Mieter darf die Mietdomain jedoch nicht an Dritte unter- oder weitervermieten
oder anderweitig zur Nutzung zur Verfügung stellen oder überlassen.

(3)  Jegliche Änderung des Nutzungszweckes als dem im Mietvertrag genannten,
ist dem Vermieter innerhalb 3 Tagen ab Eintritt der Änderung mitzuteilen.

(4)  Ein Verstoß berechtigt den Vermieter zur fristlosen Vertragskündigung.
Dem Vermieter steht in diesem Fall ein Schadenersatz für die restliche Vertragslaufzeit zu.


§ 4 Mietgegenstand

(1)  Die gewünschte Mietdomain wird vom Mieter in unserem Shopsystem selbsttätig
ausgesucht, und in den Warenkorb gelegt.



§ 5 Mietdauer

(1)  Die Mindestmietdauer beträgt 3 Jahre.

(2) Der Mieter hat im Rahmen unseres Shopsystems die Möglichkeit,
die gewünschte Mietdauer zwischen 3 und 15 Jahren eigenständig festzulegen.

(3)  Bei Ablauf der Vertragslaufzeit ist die Mietdomain entweder an den Vermieter zurückzugeben,
oder vom Mieter zu einem verhandelbaren Preis vollständig zu übernehmen.
Sollte keine Übernahme durch den Mieter erfolgen, wird die Domain am letzten Tag der
Vertragslaufzeit zwischen 23:00 Uhr und 01:00 Uhr des Folgetages deaktiviert.

(4)  Es ist nur möglich, die Mietdomain bis maximal 10 Tage vor dem Vertragsende zu erwerben.
Falls der Mieter an einem Kauf interessiert ist, muss er rechtzeitig ein Support-Ticket erstellen
und darin auch gleich einen Preisvorschlag unterbreiten.

(5)  Mietvertragsverlängerung

(a.  Vertragslaufzeit ohne automatische Verlängerung
Eine Mietvertragsverlängerung muss bis 21 Tage vor Vertragsende erfolgen,
und kann eine maximale gesamte Vertragsdauer von insgesamt 15 Jahren nicht überschreiten.

(b.)  Vertragslaufzeit mit automatische Verlängerung
Eine Mietvertragsverlängerung muss bis 28 Tage vor Vertragsende erfolgen,
und kann eine maximale gesamte Vertragsdauer von insgesamt 15 Jahren nicht überschreiten.

(6)  Nach Ablauf des Mietvertragsverhältnisses und nicht erfolgtem Kauf der Domain,
wird diese für mindestens:

(a.)  ⟹  12 Monate bei einer Nutzungszeit von 03 bis 06 Jahren,

(b.)  ⟹  18 Monate bei einer Nutzungszeit von 07 bis 09 Jahren,

(c.)  ⟹  21 Monate bei einer Nutzungszeit von 10 bis 12 Jahren,

(d.)  ⟹  24 Monate bei einer Nutzungszeit von 13 bis 15 Jahren,

aus dem Verkauf und der Vermietung genommen, und steht während dieser Zeit nicht zur Verfügung.

(7)  Es liegt allein in der Verantwortung des Mieters sicherzustellen, dass eine rechtzeitige Verlängerung des Vertrags
oder gegebenenfalls ein Kauf der gemieteten Domain erfolgt.
Sollte es zu einem Versäumnis seitens des Mieters hinsichtlich der Fristen aus Absatz
4 und/oder 5 kommen, und die Domain nach Ablauf des Mietzeitraums in den Ruhezustand übergehen,
so haftet der Vermieter nicht für eventuelle Schäden beim Mieter.


§ 6 Mietpreis

(1)  Der Mietpreis für die gewählte Mietdomain wird in unserem Shopsystem angezeigt.

(2)  Der Mietpreis versteht sich pro Monat und zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(3)  Die einmal jährlich für die Verlängerung der Domain anfallenden Kosten der jeweiligen Registry
sind gemäß unserer Preisliste für Mietdomains vom Mieter zu tragen, da nicht in der monatlichen Domainmiete enthalten.
Da Domainpreise sich fast täglich ändern können, kann der tatsächlich berechnete Preis ggfs. abweichen.
Die bei Anmietung vorhandene Restlaufzeit bis zur nächsten Verlängerung wird dem Mieter nicht berechnet.

Nachdem Sie sich im Kundenbereich angemeldet haben, können Sie die aktuelle Preisliste im Downloadbereich herunterladen.

§ 7 Mietpreisanpassung

(1)  Der bei Vertragsschluss vereinbarte Mietpreis und deren Anpassung ist für beide Vertragspartner bindend.
(Ausnahme siehe Absatz 3 - Domains der Kategorie ADULT)

(2)  Die Mietpreisanpassungen sind bereits bei Vertragsabschluss fest vereinbart.
Weitere Preisanpassungen erfolgen nur aus sehr wichtigem Grund wie z.B.
gestiegene Betriebskosten, Stromkosten, Serverkosten, Steuern etc.

(3)  Für Domains der Kategorie ADULT kann der Vermieter Mietpreisanpassungen wie folgt vornehmen:
ab dem 37. Vertragsmonat, und dann Jährlich um maximal 10%.

(4)  Ist der Mieter mit einer Preisanpassung nicht einverstanden, steht ihm das Sonderkündigungsrecht der
außerordentlichen Kündigung beginnend zum Inkrafttreten der Preiserhöhung zu.



§ 8 Mietvertrag

(1)  Nach erfolgreicher Überprüfung des Mietantrages wird der Mietvertrag erstellt und dem Mieter auf dem Postweg übersandt.
Dieser ist zusammen mit dem SEPA-Lastschriftformular unterschrieben an den Vermieter zurückzusenden.
Die Vertragsdokumente müssen auf dem Postweg übersandt werden.
Gescannte Dokumente die per E-Mail übersandt werden, können nicht akzeptiert werden.
Ein rechtsverbindlicher Mietvertrag im Sinne des § 126 BGB kommt erst nach erfolgter Zusendung des unterzeichneten
Mietvertrages durch den Vermieter an den Mieter zustande.
Diese kann, wenn vom Mieter gewünscht vorab per E-Mail erfolgen.

(2)  Die Vertragslaufzeit beginnt mit Eingang der vom Vermieter unterschriebenen Vertragsurkunde beim Mieter.

(3)  Eine Bestätigung per E-Mail stellt kein bindendes Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB dar.

(4)  Jegliche Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.

(5)  Mündliche Nebenabreden wurden und werden nicht getroffen.

(6)  Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Änderung der Personalien und/oder Adressdaten
inklusive E-Mail und Telefonnummer innerhalb 3 Tagen nach Eintreten der Änderung an den Vermieter mitzuteilen.
Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht, oder nicht vollständig, oder zu spät nach, ist der Vermieter zur
sofortigen Vertragssperrung und/oder fristlosen Vertragskündigung berechtigt.
Im Falle einer durch den Mieter zu vertretenden Vertragskündigung steht dem Vermieter ein
Schadenersatzanspruch für die restliche Vertragslaufzeit zu.


(7)  Für die Erstellung des Mietvertrages und Accounteinrichtung wird eine
einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 10,00 € bis 25,00 € (je nach Vertragslaufzeit) erhoben.
Diese wird im Shop mit Auswahl der gewünschten Mietvertragslaufzeit als Einrichtungsgebühr berechnet.


§ 9 Mietkaution

(1)  Für die Anmietung einer Mietdomain ist eine Kaution zu hinterlegen.
Diese wird im Falle einer Zahlungsunterbrechung oder eines Zahlungsausfalles durch den Mieter
zur anteiligen Begleichung einer offenen Forderung des Vermieters verwendet.

(2)  Die Mietkaution berechnet sich aus drei Monatsmieten zzgl. 19% MwSt.

(3)  Die hinterlegte Mietkaution wird nicht verzinst.

(4)  Bei Vertragsbeendigung kann die hinterlegte Mietkaution mit Zahlungen verrechnet werden.
Sind keine offenen Posten des Mieters vorhanden, wird die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses
innerhalb 21 Tagen an den Mieter auf das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet.

(5)  Die Kaution wird fällig, sobald der Vermieter den Mietantrag geprüft und diesem zugestimmt hat.

(6)  Gerät der Mieter mit einer Mietzahlung zweimal mehr als 5 Tage in Verzug,
ist der Vermieter abgesehen von den Folgen des § 9 berechtigt,
zur Fortführung des Mietverhältnisses eine weitere Mietkaution von bis zu 6 Monatsmieten zu verlangen,
oder den Vertrag fristlos zu kündigen.



§ 10 Zahlungsbedingungen

(1)  Die Miete ist nach Wahl des Mieters monatlich, viertel- oder halbjährlich
per Lastschrift zu bezahlen.
Mögliche Zahlungsintervalle werden bei der Reservierung / Mietantrag für
jede Domain in unserem Shop angezeigt.
Die Auswählmöglichkeit des Zahlungsintervalls kann sich je nach Domain-Kategorie unterscheiden.
Bei Auswahl der monatlichen Zahlung wird der Miete aufgrund des für uns erhöhten Aufwandes 1,00 € aufgeschlagen.

(2)  Die Zahlung per Vorkasse-Überweisung und Lastschrift ist für den Mieter kostenfrei.
Im Falle einer Bezahlung mittels Kreditkarte oder anderer angebotener Zahlungsarten obliegt es dem Mieter,
die anfallenden Zahlungsgebühren zu tragen.

(3)  Der Mieter kann Guthaben ab einem Betrag von 30,00 € auf seinen Kunden-Account
per Überweisung einzahlen.
Sobald der Mietantrag angenommen wurde, erhält der Mieter in der Bestätigungs-E-Mail sowohl eine separate
Kontonummer für Guthabenaufladungen als auch einen Zahlungslink.
Bei Nutzung dieses Links erfolgt die Guthabenaufladung auf das Kundenkonto innerhalb einer
Stunde (während der Geschäftszeiten).
Bei Überweisung wird empfohlen, diese per Echtzeitzahlung zu tätigen, damit der Betrag
schnellstmöglich gutgeschrieben wird.
Der Mieter trägt die anfallenden Zahlungsgebühren.
Dieses Guthaben wird mit fälligen oder fällig werdenden Mietzahlungen / Domainkosten verrechnet,
oder kann für weitere Bestellungen genutzt werden.

(4)  Für die Anmietung von Domains ist nach der ersten Zahlung über das Shopsystem die Erteilung eines
SEPA-Lastschrift-Mandates an den Vermieter zwingend erforderlich.
Der Zahlungseinzug erfolgt hierbei über GoCardless oder Stripe.
Der Lastschrifteinzug über PayPal wird nicht akzeptiert.

(5)  Für die Zahlung durch Lastschrift (SEPA-Lastschrift) gilt das Folgende:
Der Kunde ermächtigt jw-domains.center - Jens Weber, durch eine entsprechende
ausdrückliche Erklärung die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat).
Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification”) erfolgt spätestens 3 Tage vor
Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung.
Der Einzug erfolgt 1 Tag nach Rechnungsdatum.
Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail oder in seinem persönlichen Kundenbereich oder auf sonstige
vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden.
Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen,
damit die fälligen Beträge eingezogen werden können.
Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall, von dem in der Vorabinformation einer
Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen,
wenn:

  ⟹  a.)   das SEPA-Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde,
  ⟹  b.)   für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und
  ⟹  c.)   jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträge,
das heißt für die Summe
der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme) gilt.

(6)  Bei Kündigung des Lastschriftmandates während der Vertragslaufzeit behält
sich der Vermieter die Sperrung der Domain und/oder die Kündigung des Vertrages
nach Ablauf des bezahlten Mietzeitraums vor.
Die Verpflichtung zur Entgeldzahlung bis zum Ende der Vertragslaufzeit bleibt bestehen.

(7)  Im Falle einer Rücklastschrift fallen Gebühren unseres Zahlungsdienstleisters
in Höhe von 15,00 € an, die vom Mieter zu tragen sind,
sofern die Rücklastschrift vom Mieter zu verantworten ist.
(z.B. unzureichende Kontodeckung, falsche Bankverbindung)
Der Vermieter ist berechtigt, ab 72 Stunden nach einer Rücklastschrift ohne
erfolgten Ausgleich der offenen Forderung, die Leistungen vorläufig bis zum vollständigen
Ausgleich der offenen Posten zu sperren. Hierfür fallen Sperr- und
Entsperrgebüren in Höhe von jeweils 25,00 € zzgl. MwSt. an.
Des Weiteren ist der Vermieter im Falle einer weiteren Rücklastschrift berechtigt,
den Vertrag mit sofortiger Wirkung - fristlos - zu kündigen,
oder eine weitere Mietkaution von mindestens 6 Bruttomieten zu verlangen.

(8)  Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail oder in seinem persönlichen Kundenbereich oder auf
sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden.
Wünscht der Mieter eine Rechnung auf dem Postweg fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 4,00 € pro Rechnung an.



§ 11 Vertragssperrung

(1)  Erfolgt eine Sperrung der Leistungen durch den Vermieter, aus Gründen,
die der Mieter zu vertreten hat, berechnet der Vermieter eine Sperr- und Entsperrgebühr
in Höhe von jeweils 25,00 € zzgl. MwSt.
Um gesperrte Leistungen freizuschalten, müssen alle ausstehenden Zahlungen vollständig beglichen sein.



§ 12 Vertragsbeendigung / Kündigung

(1)  Das Mietverhältnis lauft nach der vereinbarten Vertragslaufzeit automatisch aus.
Der Mieter hat bis 2 Wochen vor Vertragsablauf die Möglichkeit den Mietvertrag zu verlängern.
Die maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 15 Jahren kann dabei nicht überschritten werden.

(2)  Bei einer Laufzeit ohne automatische Verlängerung kann das Vertragsverhältnis
durch den Mieter nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.
Erfolgt eine Kündigung aus wichtigem Grund, steht dem Vermieter für die restliche
Vertragslaufzeit Schadenersatz zu.

(3)  Bei einer Laufzeit mit automatischer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
beträgt die Kündigungsfrist 28 Tage vor der jeweiligen automatischen Verlängerung.

(4)  Der Vermieter ist berechtigt das Vertragsverhältnis mit dem Mieter
aus wichtigem Grund wie z.B. Verstoß gegen einzelne oder mehrere Vertragsbedingungen
jederzeit fristlos zu kündigen.

(5)  Erfolgt von Vermieterseite eine Kündigung aufgrund Verstoßes gegen Vertragsbedingungen,
oder aufgrund wiederholten Zahlungsverzuges (ab dem zweiten Zahlungsverzug) steht dem Vermieter für die
restliche Vertragslaufzeit Schadenersatz zu.



§ 13 WHOIS Daten

(1)  Der Vermieter bleibt als Domaininhaber, Administrator sowie Technischer
Ansprechpartner der Domain in den WHOIS Daten eingetragen.

(2)  Auf Wunsch können unsere neutralen Daten eingetragen werden.
(Kostenpflichtige Leistung - Preis siehe Shop)

(3)  Weitere Änderungen an diesen Daten gelten als nicht vereinbart.



§ 14 DNS Verwaltung

(1)  Der Mieter wählt selbsttätig aus,
ob die DNS Verwaltung der Mietdomain eigenständig
bei seinem Hoster übernommen wird, oder ob jw-domains.center die ManagedVerwaltung übernimmt.

(2)  Die eigenständige Verwaltung ist kostenlos.
Bitte beachten Sie hierbei jedoch, dass evtl. fehlerhafte Einträge
oder fehlerhafte Änderungen an den Einträgen zu einer Störung der Erreichbarkeit bzw.
vollständigem Ausfall der Domain führen können.
Sie sollten sich mit DNS Einträgen auskennen, um die Verwaltung selbsttätig zu übernehmen.

(3)  Die Premium Managed Verwaltung durch jw-domains.center ist kostenpflichtig.
Die Preise für Premium ManagedDNS sind unserem Shop zu entnehmen.

(4)  Im Falle der eigenständigen Verwaltung durch den Mieter müssen jw-domains.center
nach erfolgter Mietvertragsbestätigung die erforderlichen Nameserver Daten
bzw. IP Adressen des Hosters übermittelt werden.

⟹  Erst nach Erhalt der DNS-Daten kann die Domain entsprechend konnektiert werden.  ⟸

(5)  ⟹ Bis die Domain nach erfolgter DNS-Einrichtung weltweit im Netz verfügbar ist,
können je nach TLD (.de / .com / .net / .org /.shop / etc.), bis zu 72 Stunden vergehen.  ⟸



§ 15 Haftungausschluss

(1)  Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter
durch die Nutzung der Domain entstehen.


§ 16 Schlussbestimmungen

(1)  Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts vereinbart.

(2)  Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters in Berlin,
wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

(3)  Der Anbieter unterliegt keinen speziellen Verhaltenskodizies außerhalb
gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen.

(4)  Nebenbestimmungen außerhalb des Vertrages, seiner Anhänge und dieser AMB bestehen nicht.
Änderungen bzw. Ergänzungen, die Zusicherung von Eigenschaften sowie Garantien bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit stets der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

(5)  Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser AMB ganz oder teilweise unwirksam sein,
oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der
übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.


Ende der Mietbedingungen - Stand: 15.07.2024